Über uns

Über uns

Das Team


Kita Leitung

Andrea Jaumann

Sonnengruppe

Johanna Wiegard – Gruppenleitung

Daniela Kamp – Inklusionshelferin
Tanja Schütz – Fachkraft
Eva Romero

Delfingruppe

Sandra Eschbach – Gruppenleitung
Margit Heinrichs – Fachkraft
Katrin Leheureux – Fachkraft

Regenbogengruppe

Daniel Frangenberg – Gruppenleitung
Kim Blome – Fachkraft
Birgit Maus – Ergänzungskraft


SOGS

Sonja Kozaczuk – Gruppenleitung
Steffi Kliche – Frachkraft

Christa Kupich


Hausweite Einrichtungen

Silvia Neu – Küche
Nadine Karabulut – Küche

Vorstand


Elternbeirat

Delfingruppe

  • Miriam Meyer
  • Miriam Minich

Sonnengruppe

  • Philipp Wunderseee
  • Rea Severain

Regenbogengruppe

  • Tamara Hilgers
  • Marie Bosch

SOGS

  • Patricia Mauel

Hoffnungsthaler Elternverein


Sonderbeauftragte der Kita

Datenschutz in unserer Einrichtung

Als am 28. Mai 2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft trat, hat sie neues Interesse und auch neue Diskussionen an dem Thema des Datenschutzes entfacht. In diesen Gesetzestexten wird erneut aufgearbeitet, welche Daten erfasst und inwieweit diese verarbeitet werden dürfen. Unterstützt und ergänzt werden die aktuellen Gesetze der Länder durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches den Umgang mit personenbezogenen Daten weiter definiert und festlegt.

Selbst in einer Kindertagesstätte finden jeden Tag dutzende Verarbeitungstätigkeiten statt, die in der Betreuung der Kinder sogar notwendig sein können. Datensätze in einer Kindertagesstätte beginnen bei den Betreuungsverträgen der Familien, doch sie reichen weiter bis hin zu den Garderoben und den Geburtstagskalendern der Kinder. Jeden Tag verarbeiten die Erzieher Daten darüber, von wem die Kinder abgeholt werden oder welche Kinder sich kleine Verletzungen zugezogen haben. Sie sind dazu verpflichtet, diese Informationen an Kollegen oder Abholberechtigte weiterzugeben, um einen reibungslosen Ablauf zwischen allen Betroffenen und einen durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gesetzlich vorgeschrieben Informationsaustausch zu ermöglichen. Dieser vorgegebene Austausch regelt ebenso die Erfassung der Kinder mit ihrem Portfolio und ihrem Entwicklungsbogen wie auch in Absprache mit den Eltern die Kommunikation mit der zukünftigen Schule des Kindes oder dem zuständigen Jugendamt. Da in dieser Zusammenarbeit unter den MitarbeiterInnen und mit den anderen Institutionen auch häufig sensible Daten verarbeitet werden, die es besonders zu schützen gilt, unterliegen alle Betroffenen einer arbeitsvertraglichen Schweigepflicht. Jeder weitere Datenaustausch, sofern er nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, bedarf einer zusätzlichen Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten. Beispiele für diese Datenkategorien wären:

  • Arbeitsvertraglich geschützter Datenaustausch:
    • Unter diese Kategorie fallen im täglichen Ablauf die Informationen über Krankheiten und Allergien der Kinder, als auch, von wem sie abgeholt werden.
  • Gesetzlich vorgeschriebener Datenaustausch:
    • Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gibt im Artikel 12.1 vor, dass die Kindertagesstätten der Verpflichtung unterliegen, den Namen, das Alter und die Herkunft und Muttersprache des aufgenommenen Kindes und seiner Familie an das Jugendamt zu übermitteln.
  • Datenaustausch, der einer gesonderten Einverständniserklärung bedarf:
    • Sollte ein Austausch mit externen Fachkräften zum Wohlergehen oder zur Förderung eines Kindes erwünscht oder notwendig sein, bedarf der Austausch einer gesonderten Erlaubnis.

Die Datenschutzbeauftragte der Einrichtung überwacht die Einhaltung der DSGVO. Dabei lässt sich der Umgang mit den verschiedenen Datensätzen in unserem Konzept „Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz“ (TOMs) nachlesen. Außerdem  steht sie ihren Kollegen und Vorgesetzten, als auch der Aufsichtsbehörde von NRW als Ansprechpartner zur Verfügung.

Sollten sie Fragen zu dem Thema Datenschutz in unserer Einrichtung haben, können Sie sich jederzeit an unsere Datenschutzbeauftragte (DSB) und Mitarbeiterin Frau Stefanie Kliche wenden.

Kinderschutz in unserer Einrichtung

Durch das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz ergeben sich erweiterte Kinderschutzanforderungen für unser Arbeitsfeld. Diese dienen dem präventiven und intervenierendem Kinderschutz.

Die Aufgaben der Fachkraft für den Kinderschutz umfassen dabei:

  • praxisorientierte Gefährdungsrisiken zu erkennen und einzuschätzen
  • geeignete Hilfsmaßnahmen auszuwählen und zu initiieren
  • Beratung und Begleitung von Kollegen bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung ( §8a SGB VIII)
  • Verwaltung von Dokumentationen und Informationsmaterial betreffend des Themas 

Kinderschutz/ Kindeswohlgefährdung

  • Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Kinderschutzbund und Beratungsstellen.
  • Erstellung des Sexualpädagogischen- Schutzkonzept für die Einrichtung in Zusammenarbeit mit den Kollegen, der Leitung und dem Träger
  • Regelmäßige Überprüfung und ggf. Überarbeitung des Konzeptes

Folgende Fort- und Weiterbildungen wurden dazu belegt:

  • Handeln bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ( Deutscher Kinderschutzbund)
  • Offene Arbeitsgruppen zum Thema Kinderschutz / Kindeswohlgefährdung ( Kinderschutzbund)
  • Erarbeitung von sexualpädagogischen Konzepten und Schutzkonzepten ( Kinderschutzbund)
  • Schulung zur kollegialen Beratung
  • Zertifizierungsseminar Fachkraft für Kinderschutz nach §8a SGB VIII

In dieser Funktion ist seit Februar 2020 Frau Margit Heinrichs in unserer Einrichtung tätig.

Sicherheit in unserer Einrichtung

Jede Kita benötigt eine/n Sicherheitsbeauftragte/n, wenn die Zahl der Mitarbeiter/innen und der Kinder zusammen 20 übersteigt. Dies schreibt das Sozialgesetzbuch vor (§22 SGB VII).

Im Rahmen der Tätigkeit als Erzieherin der Kindertagesstätte Sonnenstrahl hat die Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten eine Mitarbeiterin der Einrichtung übernommen.

Die Sicherheitsbeauftragte steht dem Träger der Einrichtung, der Leitung und dem Team im Bereich Sicherheit und Gesundheit unterstützend und beratend zur Seite. Dies bedeutet, den Träger und die Leitung bei den notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsrisiken zu unterstützen. Unterstützen heißt hierbei für den Arbeitsschutz und die Sicherheit aktiv zu werden. Dies gelingt insbesondere dadurch, dass der Mitarbeiterin Arbeitsabläufe bestens vertraut sind.

Gleichzeitig soll die Sicherheitsbeauftragte als Mitglied des Teams Kolleginnen über Sicherheits- und Gesundheitsthemen informieren und ggf. auch auf Gefahren hinweisen, sowie auf kollegialer Ebene zu umsichtigen und sicherheitsgerechten Verhalten motivieren. Auch an Kita- Begehungen durch Vertreter der Unfallkasse nimmt die Sicherheitsbeauftragte teil.

Die Verbindung zwischen den Kindern und dem Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz bietet ein breites thematisches Spektrum und geht weit über die Feststellung technischer Mängel hinaus. Themen wie altersgerechter Umgang mit Risiken, richtiges Sitzen, Lärmbelästigung und Unfallverhütungsmaßnahmen sind Teil des pädagogischen Alltags.

Um sowohl für die Kinder und Eltern, als auch für die Mitarbeiterinnen  ein sicheres Umfeld zu ermöglichen, arbeitet die Sicherheitsbeauftragte sehr eng mit der Leitung zusammen. Beispielsweise erfolgen regelmäßige gemeinsame Rundgänge, um eventuelle Mängel oder Gefahren zu sichern bzw. zu beseitigen.

Durch die Teilnahme an Seminaren des Unfallversicherungsträgers bildet sich die Fachkraft regelmäßig fort. Hier wird beispielsweise der Blick für mögliche Gefahren geschärft. Das dort erlangte Wissen wird in Dienstbesprechungen an das Team weitergegeben.

In unserer Einrichtung hat Sandra Eschbach die Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten übernommen. In diesem Bereich steht Sie Ihnen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.


Quellenangabe: Sozialgesetzbuch (§22 SGB VII), DGUV Information 211-042 – Sicherheitsbeauftragte

Träger und Dachverband

Träger der Kita Sonnenstrahl ist der Hoffnungsthaler Elternverein e.V. Dieser ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Als Elterninitiative lebt der Verein und die Kita von der aktiven Mitwirkung der Eltern z.B. bei Renovierungsarbeiten, Begleitung von Ausflügen, Aufräum- und Reinigungsarbeiten (außerhalb der täglichen Reinigung durch unsere Reinigungskräfte), Unterstützung bei Festen und Feiern oder auch speziellen Angeboten im musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Bereich.